VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Projekt „IT WASN'T ME“.

Wir ermöglichen Ihnen zum Zweck der Prüfung und Bewertung des Projekts den Zugang zum passwortgeschützten Bereich der Projektwebseite https://www.schoenenbergfilm.com/iwnm (nachfolgend: Projektwebseite).

Die im passwortgeschützten Bereich der Projektwebseite enthaltenen Informationen bestehen aus Daten, Unterlagen und anderen Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SchönenbergFilm GmbH sind und an deren vertraulicher Behandlung die Gesellschaft ein Interesse hat.

Durch Ihre Zustimmung zu dieser Vertraulichkeitsvereinbarung und dadurch, dass Sie sich in den passwortgeschützten Bereich der Projektwebseite einloggen, sichern Sie die die vertrauliche Behandlung der Daten, Unterlagen, Dokumente und andere Informationen, die auf der Projektwebseite abrufbar sind, zu.

1. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, Daten und Inhalte, die auf der Projektwebseite abrufbar sind. Dazu gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Formatidee, der Inhalt des Exposé, der Projekttitel und die Information über die beteiligten Personen.

2. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT

Mit der Zustimmung zu dieser Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichten Sie sich

2.1. die Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten offenzulegen;

2.2. die Vertraulichen Informationen nur an mit dem Vorhaben befasste Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater (Need-to-Know-Prinzip) weiterzugeben. Diese Berechtigten müssen von Ihnen über den vertraulichen Charakter belehrt und von Ihnen zur Aufrechterhaltung der Geheimhaltung und zur Einhaltung dieser Vereinbarung bei Nutzung der Vertraulichen Informationen verpflichtet werden;

2.3. die Vertraulichen Informationen nur zum Zweck der Bewertung des Projekts sowie zur Verhandlungsführung im Rahmen des Projekts zu verwenden; insbesondere die Vertraulichen Informationen nicht zu nutzen, um sich einen geschäftlichen Vorteil im Wettbewerb gegenüber der SchönenbergFilm GmbH, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder Dritten zu verschaffen.

3. AUSNAHMEN

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit

3.1. Ihnen die betreffende Vertrauliche Information im Zeitpunkt ihrer Zurverfügungstellung aus einem anderen Grund als der Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt ist;

3.2. die betreffende Vertrauliche Ihnen mittels einer anderen Quelle als der SchönenbergFilm GmbH zugänglich wird, vorausgesetzt, dass Sie keinen Grund zur Annahme haben, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzlich oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die Vertrauliche Information offenzulegen;

3.3. die SchönenbergFilm GmbH Ihnen durch vorherige schriftliche Zustimmung die Weitergabe bestimmter Vertraulicher Informationen an einen Dritten gestattet hat;

3.4. sich die Vertraulichen Informationen bereits vor der Zurverfügungstellung durch die SchönenbergFilm GmbH in Ihrem in rechtmäßigem Besitz befanden; oder

3.5. Sie aufgrund der Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gericht, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Bestimmung zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen verpflichtet ist.

Im Übrigen bleibt § 5 GeschGehG von dieser Vereinbarung unberührt.

4. RECHTSFOLGEN

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung kann die SchönenbergFilm GmbH die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verlangen, die die SchönenbergFilm GmbH nach billigem Ermessen festlegen darf und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Darüberhinaus- gehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.